Bei Psychotherapieleistungen für Patienten der Privaten Krankenkassen, der Beihilfe und für Selbstzahler liegt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP-Richtlinie) zugrunde.
Im Rahmen des Modellverfahrens „Einbindung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren“ behandle ich auch Patienten der berufsgenossenschaftlichen Unfallkassen.
Die Kosten für Coaching, Paartherapie und Supervision werden nach Art und Umfang der Leistung im Vorfeld festgelegt.